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Treuhand-Dienstleistung

Rechtssicherheit durch Eingeschränkte Revision

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten effizient und unkompliziert. Als zugelassener Revisor (RAB-Nr. 113891) schaffen wir Vertrauen bei Ihren Stakeholdern im Espace Mittelland.

  • Zugelassener Revisor RAB 113891
  • Eidg. Dipl. Experte
  • Unabhängig & gerichtsverwertbar

Unsere Leistungen

Vier Module, ein Versprechen: Sie behalten Rechtssicherheit.

Ob gesetzliche Revisionspflicht Schweiz oder freiwillige Prüfung — als zugelassener Revisor Olten liefern wir das geforderte Prüfungsurteil mit pragmatischem Tiefgang.

  • Eingeschränkte Revision

    Als zugelassener Revisor Olten (RAB-Nr. 113891) führen wir Ihre eingeschränkte Revision nach den gesetzlichen Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts durch. Diese Revisionsart ist für KMUs vorgesehen, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden — wir liefern ein unabhängiges Prüfungsurteil mit höchster fachlicher Tiefe.

    • Prüfung nach Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision (SER)
    • Unabhängiges Prüfungsurteil zu Jahresrechnung und Anhang
    • Befragungen, analytische Prüfhandlungen und angemessene Detailprüfungen
    • Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung
  • Freiwillige Revision

    Auch ohne gesetzliche Revisionspflicht im Kanton Solothurn schafft eine freiwillige Revision durch eine unabhängige Revisionsstelle massives Vertrauen — bei Banken im Rahmen einer Kreditvergabe, bei potenziellen Investoren oder im Vorfeld einer geplanten Unternehmensnachfolge.

    • Stärkung der Bonität gegenüber Banken und Kreditgebern
    • Erhöhte Transparenz für Investoren und stille Teilhaber
    • Saubere Ausgangsbasis für Nachfolgeregelungen oder Verkauf
    • Massgeschneiderter Prüfungsumfang nach Ihren Anforderungen
  • Gründungs- & Kapitalprüfungen

    Bei qualifizierten Gründungstatbeständen, Sacheinlagen, Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen schreibt das Schweizer Aktien- und GmbH-Recht eine Prüfung durch einen zugelassenen Revisor zwingend vor. Wir liefern den geforderten Bestätigungsbericht effizient und gerichtsverwertbar.

    • Sacheinlagen- und Sachübernahmeprüfung
    • Kapitalerhöhungen mit oder ohne Bezugsrecht
    • Kapitalherabsetzung und Rückzahlung an Aktionäre
    • Bestätigungsbericht für Notariat und Handelsregisteramt
  • Gesetzliche Sonderprüfungen

    Strukturelle Veränderungen in Ihrer Gesellschaft erfordern spezialisierte Prüfungen nach dem Fusionsgesetz oder dem Obligationenrecht. Als Revisionsstelle Kanton Solothurn begleiten wir Aufwertungen, Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen mit der gebotenen Sorgfalt.

    • Aufwertungsprüfung bei Sanierungen nach Art. 670 OR
    • Fusionsprüfung gemäss Fusionsgesetz (FusG)
    • Spaltungs- und Umwandlungsprüfung
    • Prüfung bei Liquidation und Sanierungsmassnahmen

Ihr Partner

Warum die RAB-Zulassung den Unterschied macht.

Revision ist Vertrauenssache. Als Eidg. Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling sowie zugelassener Revisor (RAB-Nr. 113891) bürge ich persönlich für höchste fachliche Qualität — eine Voraussetzung, die nur ein Bruchteil der Treuhänder im Kanton Solothurn überhaupt erfüllt.

Die Zulassung durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) ist keine Formalität. Sie bestätigt eine kontinuierliche Weiterbildung, nachgewiesene Praxiserfahrung sowie strikte Unabhängigkeitsregeln — alles Voraussetzungen, damit Ihr Revisionsbericht vor Banken, Investoren und dem Handelsregister Bestand hat.

Ein effizienter Prüfungsablauf ohne unnötige Störungen im Betriebsalltag ist mein Versprechen: digitale Belegabfragen, klare Prüfungspläne und transparente Kommunikation auf Augenhöhe mit Verwaltungsrat und Geschäftsführung. Keine Subunternehmer, keine Datenweitergabe — Ihre Zahlen bleiben in Winznau.

  • Eidg. Dipl. Experte Rechnungslegung
  • Zugelassener Revisor RAB 113891
  • Treuhand Suisse Mitglied
  • Inhabergeführt in Winznau
Mohammed Yassine, zugelassener Revisor RAB-Nr. 113891 und Eidg. Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling der mytrex GmbH

Häufige Fragen

Antworten, die Klarheit schaffen.

Wann ist mein KMU zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet?

Eine gesetzliche Revisionspflicht entsteht in der Schweiz, sobald zwei der folgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden: Bilanzsumme von 20 Millionen CHF, Umsatzerlös von 40 Millionen CHF oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Werden diese Schwellenwerte überschritten, ist eine ordentliche Revision erforderlich. Liegt Ihr KMU darunter, ist in der Regel eine eingeschränkte Revision vorgeschrieben — sofern Sie nicht unter zehn Vollzeitstellen beschäftigen und alle Aktionäre einem sogenannten Opting-out zustimmen. Auch ohne gesetzliche Pflicht ist eine freiwillige Revision oft sinnvoll.

Warum sollte ich eine freiwillige Revision durchführen?

Eine freiwillige Revision durch die mytrex GmbH als zugelassene Revisionsstelle Kanton Solothurn schafft massives Vertrauen bei zentralen Stakeholdern. Banken berücksichtigen einen geprüften Jahresabschluss positiv bei der Kreditvergabe, was sich oft direkt in besseren Konditionen niederschlägt. Potenzielle Investoren oder stille Teilhaber erhalten eine geprüfte Entscheidungsgrundlage. Im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge oder eines Verkaufs steigert ein revidierter Abschluss den Unternehmenswert und beschleunigt die Due Diligence erheblich.

Wie läuft eine eingeschränkte Revision bei mytrex ab?

Effizient und pragmatisch — ohne unnötige Störungen Ihres Betriebsalltags. Nach einer kurzen Prüfungsplanung fordern wir die nötigen Unterlagen meist digital über sichere Cloud-Schnittstellen an. Anschliessend führen wir stichprobenartige analytische Prüfungen sowie zielgerichtete Detailprüfungen durch, gepaart mit Befragungen der Geschäftsleitung. Die Ergebnisse besprechen wir transparent mit dem Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung, bevor wir den finalen Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung ausstellen. Geschäftsführer Mohammed Yassine als Eidg. Dipl. Experte begleitet jede Revision persönlich.

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